Umgang mit perso­nen­be­zo­genen Daten

Daten­schutz­er­klärung

A) Allge­meine Informationen 

Name und Kontakt­daten des Verantwortlichen

Pesta­lozzi Grundschule

Lands­huter Straße 61
93053 Regensburg

Telefon: 0941 507‑4927

Telefax: 0941 507‑4941

E‑Mail: pestalozzi.​gs@​schulen.​regensburg.​de

Kontakt­daten des/​der Datenschutzbeauftragten 

- persönlich – 

St.-Wolfgang-Mittelschule
Brenta­nostr. 13
93051 Regensburg 

Tel.: 0941/​507 2095 

E‑Mail: ds-​schulen@​landratsamt-​regensburg.​de

Zwecke und Rechts­grund­lagen für die Verar­beitung Ihrer Daten

Wir verar­beiten perso­nen­be­zogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Bayerische Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechts­grundlage für die Verar­beitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayeri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schuli­schen Aufgaben erfor­der­lichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von perso­nen­be­zo­genen Daten

Der technische Betrieb unserer Daten­ver­ar­bei­tungs­systeme erfolgt grund­sätzlich durch

Stadt Regensburg
(Amt für Infor­ma­tions- und Kommunikationstechnik)

Rathaus­platz 1
93047 Regensburg

in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftrags­ver­ar­beiter ein.

Auf Anfor­derung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rechnungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahrnehmung der jewei­ligen Kontroll­rechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der perso­nen­be­zo­genen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Ihre Rechte

Als Betrof­fener einer Daten­ver­ar­beitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespei­cherten Daten (Art. 15 DSGVO).

  • Sollten unrichtige perso­nen­be­zogene Daten verar­beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berich­tigung zu (Art. 16 DSGVO).

  • Liegen die gesetz­lichen Voraus­set­zungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verar­beitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­beitung einge­willigt haben oder ein Vertrag zur Daten­ver­ar­beitung besteht und die Daten­ver­ar­beitung mithilfe automa­ti­sierter Verfahren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gegebe­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­barkeit zu (Art. 20 DSGVO).

  • Falls Sie in die Verar­beitung einge­willigt haben und die Verar­beitung auf dieser Einwil­ligung beruht, können Sie die Einwil­ligung jederzeit für die Zukunft wider­rufen. Die Recht­mä­ßigkeit der aufgrund der Einwil­ligung bis zum Widerruf erfolgten Daten­ver­ar­beitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer beson­deren Situation ergeben, jederzeit gegen die Verar­beitung Ihrer Daten Wider­spruch einzu­legen, wenn die Verar­beitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwer­de­recht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Bayeri­schen Landes­be­auf­tragten für den Daten­schutz, den Sie unter folgenden Kontakt­daten erreichen:

Postan­schrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmül­lerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672–0
Telefax: 089 212672–50

E‑Mail: poststelle@​datenschutz-​bayern.​de
Internet: https://​www​.daten​schutz​-bayern​.de/ 

Weitere Infor­ma­tionen

Für nähere Infor­ma­tionen zur Verar­beitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontakt­daten erreichen.

B) Infor­ma­tionen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch

Stadt Regensburg
(Amt für Infor­ma­tions- und Kommunikationstechnik)

Rathaus­platz 1
93047 Regensburg

betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauf­tritts übermit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten werden daher durch diesen Auftrags­ver­ar­beiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Proto­kol­lierung

Wenn Sie diese oder andere Inter­net­seiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Inter­net­browser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommu­ni­kation zwischen Ihrem Inter­net­browser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung

  • Name der angefor­derten Datei

  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde

  • Zugriffs­status (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)

  • verwendete Inter­net­browser und verwen­detes Betriebssystem

  • vollständige IP-Adresse des anfor­dernden Rechners

  • übertragene Daten­menge.

Aus Gründen der techni­schen Sicherheit, insbe­sondere zur Abwehr von Angriffs­ver­suchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespei­chert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Aktive Kompo­nenten

Wir verwenden aktive Kompo­nenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Inter­net­browsers von Ihnen abgeschaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Inter­net­an­gebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespei­chert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Inter­net­seite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Inter­net­seite. Die meisten Browser sind so einge­stellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzep­tieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Inter­net­browsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automa­tisch löschen.

Auswertung des Nutzungs­ver­haltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Wir führen eine Reich­wei­ten­messung nur anhand statis­ti­scher Daten (also ohne Nutzung perso­nen­be­zo­gener Daten) durch.

C) Infor­ma­tionen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schuli­scher Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verar­beiten wir perso­nen­be­zogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schüle­rinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schüle­rinnen und Schülern handelt es sich insbe­sondere um Name, Adress­daten, Staats­an­ge­hö­rigkeit, Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit (soweit für die Schul­praxis erfor­derlich), Migra­ti­ons­hin­ter­grund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Mutter­sprache deutsch/​nicht deutsch), Leistungs­daten, Daten zur schuli­schen und beruf­lichen Vorbildung sowie zur Berufs­aus­bildung. Ggf. werden auch besondere pädago­gische Förder­maß­nahmen, z.B. Empfeh­lungen zur Schul­laufbahn, Schul­ver­säum­nisse und Ordnungs­maß­nahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tigten handelt es sich insbe­sondere um Name und Adress­daten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten der Schüle­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahres­be­richts für die Schüle­rinnen und Schüler und die Erzie­hungs­be­rech­tigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebe­nen­falls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechts­grundlage für die Verar­beitung von Name und Adress­daten der Erzie­hungs­be­rech­tigten sowie von Angaben zum Sorge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere folgenden spezi­fi­schen Zwecken:

Kommu­ni­kation mit Erzie­hungs­be­rech­tigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumen­tation von Schüler- und Schüler­leis­tungs­daten, Zeugnis­er­stellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestim­mungen der Schul­ord­nungen und der Lehrer­dienst­ordnung); Ermittlung des sonder­päd­ago­gi­schen Förder­be­darfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonder­päd­ago­gi­scher Dienste (Art. 21 BayEUG), Prakti­kums­ver­waltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 BayEUG); Mitge­staltung des schuli­schen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erzie­hungs- und Ordnungs­maß­nahmen (Art. 86 BayEUG); Durch­führung der Schul­sta­tistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Quali­täts­ent­wicklung (Art. 113c BayEUG); Schul­be­ratung durch Beratungs­lehr­kräfte oder Schul­psy­cho­logen (Art. 78 BayEUG); Schul­fi­nan­zierung (Art. 4, 10, 19 Bayeri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­gesetz – BaySchFG); Öffent­lich­keits­arbeit; nur bei Berufs­schulen: Zusam­men­arbeit mit den Ausbil­dungs­be­trieben zum Zwecke einer erfolg­reichen dualen Berufs­aus­bildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunfts­pflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schüle­rinnen und Schüler bezie­hungs­weise der Erzie­hungs­be­rech­tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außer­schu­lische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schüle­rinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)

  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)

  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)

  • die Träger des Sachauf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)

  • die Träger des Aufwands der Schüler­be­för­derung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­gesetz – SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)

  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

  • die aufneh­mende Schule im Falle eines Schul­wechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)

  • das Einwoh­ner­mel­deamt (bei Abmeldung auslän­di­scher Schüler vom Schul­besuch in Bayern, § 3 Grund­schul­ordnung – GrSO, § 3 Mittel­schul­ordnung – MSO)

  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)

  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayeri­schen Archiv­gesetz (BayAr­chivG)

  • die zuständige Auslän­der­be­hörde, wenn die Schule bei auslän­di­schen Schul­pflich­tigen feststellt, dass sie nicht über hinrei­chende Deutsch­kennt­nisse für einen erfolg­reichen Schul­besuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 Satz 3 BayEUG)

  • die Agentur für Arbeit in den Fällen des § 31a Abs. 1 SGB III (Art. 85 Abs. 2 Sätze 4–6 BayEUG)

  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 Infek­ti­ons­schutz­gesetz – IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)

  • ggf. Angehörige des pädago­gi­schen Personals der Partner­schule und Nutze­rinnen und Nutzer in den virtu­ellen Kursen/​Räumen der passwort­ge­schützten Lernplattform

  • Zielschule bei Schul­wechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schüle­rinnen und Schülern und Erzie­hungs­be­rech­tigten werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schüler­un­ter­lagen gespei­chert sind, gelten gemäß § 40 der Bayeri­schen Schul­ordnung (BaySchO), grund­sätzlich folgende Speicherfristen:

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/​
Löschungs­frist

1.

Schüler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nisse oder sie erset­zende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berech­ti­gungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufs­be­zeichnung berech­tigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungs­nach­weise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

Die Lösch­fristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungs­nach­weise mit Ablauf des Schul­jahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeich­nungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeich­nungen über Beratungen durch Beratungs­lehr­kräfte und Schul­psy­cho­logen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schul­be­suchs des betref­fenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekannt­ma­chung über die Schul­be­ratung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verar­beiten wir Name, Staats­an­ge­hö­rigkeit, Angaben zur Lehrbe­fä­higung und zum Unter­richts­einsatz sowie ggf. weitere Perso­nal­daten, soweit diese zur Abwicklung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­derlich sind (die Perso­nalakte wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayeri­sches Beamten­gesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nalakte (Nebenakte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erfor­derlich ist.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere der Durch­führung organi­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­sondere zu Zwecken der Perso­nal­ver­waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­sondere Art. 103 BayBG).

Auskunfts­pflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)

  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)

  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)

  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG

  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)

  • ggf. Angehörige des pädago­gi­schen Personals der Partner­schule und Nutze­rinnen und Nutzer in den jewei­ligen virtu­ellen Kursen/​Räumen im Rahmen der passwort­ge­schützten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Perso­nal­daten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unter­rich­tenden Personals

Von nicht unter­rich­tendem Personal führen wir die Perso­nal­daten, die zur Abwicklung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­derlich sind (die Perso­nalakte wird von der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten des nicht unter­rich­tenden Personals verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nalakte (Nebenakte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erfor­derlich ist (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a Bürger­liches Gesetzbuch (BGB) sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere der Durch­führung organi­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­sondere zu Zwecken der Perso­nal­ver­waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­sondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unter­rich­tenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)

  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)

  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)

  • die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)

  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG

  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unter­rich­tenden Personals werden von uns grund­sätzlich nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Perso­nal­daten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienst­leister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechts­grundlage

Als Rechts­grundlage kommt insbe­sondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwil­ligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwil­ligung dem in der Einwil­ligung angege­benen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jewei­ligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­ligen Verar­bei­tungs­zwecke erfor­derlich ist.